Jeder Gast ist verpflichtet, sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Betriebsordnung vertraut zu machen.
Die Unterbringung ist nur Personen möglich, die einen gültigen Ausweis (Bürgerkarte, Reisepass) vorweisen.
Das Ankunftstor ist zwischen 23:00 und 7:00 Uhr GESCHLOSSEN
Offenes Feuer ist im gesamten Autocamp-Bereich verboten, Grills oder ausgewiesene Feuerbehälter, die auf Beinen stehen und die Bodenoberfläche nicht verbrennen, sind erlaubt.
Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr ist der Gast zur Nachtruhe verpflichtet
Im Autocamp ist es notwendig, auch tagsüber Ruhe zu bewahren und andere Gäste nicht durch Schreien, lautes Singen, übermäßige Verstärkung aufgenommener Musik usw. zu stören.
Das Führen von Kraftfahrzeugen auf dem Campingplatz, das Benutzen von Tonsignalen und das grundlose Laufenlassen von Motoren ist nicht gestattet.
Aus Sicherheitsgründen ist es erforderlich, mit Kraftfahrzeugen auf dem Autocamp-Gelände auf einer Stufe zu fahren, daher beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge maximal 15 km/h. Bei Nichteinhaltung der Geschwindigkeit kann das Kraftfahrzeug aus dem Autocamp verbannt werden.
Auf dem gesamten Gelände besteht ein Ladeverbot für Elektrofahrzeuge, das Autocamp ist hieran nicht angepasst.
Gäste mit ansteckenden Krankheiten können nicht untergebracht werden.
Gäste in Kabinen mit Federallergien können ihre eigenen Kissen mitbringen oder gegen eine Bearbeitungsgebühr an der Rezeption ein Ersatzkissen anfordern.
Im Autocamp kann der Gast nicht untergebrachte Personen (Besucher) nur zwischen 8:00 und 23:00 Uhr und nur nach Vereinbarung an der Rezeption empfangen.
Die Einfahrt aller Fahrzeuge in das Autocamp ist nur Gästen gestattet, die in der Unterkunft übernachten. Andere parken auf reservierten Parkplätzen vor dem Campingplatz.
Das Waschen von Fahrzeugen ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.
Eine Beschädigung des Rasens, z.B. zum Aufstellen eines Wohnwagens, zur Umzäunung eines Zeltes durch einen Graben oder auf andere Weise, ist nicht gestattet.
Im gesamten Bereich des Parkplatzes ist es dem Gast ohne Zustimmung der Leitung des Car Camps nicht gestattet, Geräte zu bewegen, Reparaturen vorzunehmen oder Eingriffe in das Stromnetz oder andere Anlagen vorzunehmen.
Der Gast ist verpflichtet, auf dem gesamten Autocamp-Gelände für Ordnung zu sorgen und seinen Campingplatz nach Beendigung seines Aufenthaltes wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren ohne Aufsicht von Erwachsenen in den Hütten und anderen sozialen Bereichen des Autocamps zu lassen.
Kinderspielplätze (Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste etc.) dürfen von Kindern nur in Anwesenheit eines Erwachsenen (Eltern, Lehrer etc.) genutzt werden. Der Parkplatz warnt seine Gäste hiermit davor, Kinder ohne Aufsicht auf den Spielplatz zu lassen. Autokempink Česká brana haftet nicht für Verletzungen oder Gesundheitsschäden.
Im Falle von Schäden an der Ausrüstung und am Eigentum von Autocamp Česká brána haftet der Gast gemäß den geltenden Vorschriften und ist verpflichtet, diese Schäden vollständig zu ersetzen.
Personen, die gegen die genannten Beherbergungsregeln / Betriebsregeln / Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, wird der Aufenthalt im Autocamp-Bereich ohne Anspruch auf Rückerstattung gekündigt.
Der Einsatz von Drohnen ist im gesamten Autocamp-Bereich nicht gestattet.
Minderjährige dürfen sich nur in Begleitung oder mit Bestätigung eines gesetzlichen Vertreters im Autocamp-Bereich aufhalten.
Hundebesitzer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht frei herumlaufen. Hunde jeder Größe müssen auf dem Campingplatz jederzeit an der Leine geführt werden und Spaziergänge finden außerhalb des Campingplatzes statt.
Die Eigentümer sind verpflichtet, die Exkremente ihres Hundes (oder eines anderen Tieres, das mit ihnen im Autocamp untergebracht ist) unverzüglich zu beseitigen.
Das Schwimmen im Olešské-Teich ist erlaubt. Das Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr.
Angeln ist im Autocamp Česká brána verboten.